Engagiert, professionell und immer abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

Rechtsanwaltskanzlei Sandra Rostek

Ihre Rechtsanwältin für den Raum Halle (Westfalen), Gütersloh, Bielefeld, Detmold und Ostwestfalen-Lippe

Ob in geschäftlichen oder in privaten Rechtsangelegenheiten: In Sachen Recht stehe ich vertrauensvoll an Ihrer Seite. Als Anwältin vertrete ich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Unternehmer, Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer. Durch meine umfassende Erfahrung kann ich Sie in zahleichen Rechtsgebieten fundiert und individuell beraten und Ihre Interessen vertreten.

Ihr Erfolg ist der Maßstab meiner Leistung und meines Handelns!

Persönlich:

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Mein Ziel ist eine Beziehung zu meinen Mandanten, die von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägt ist. Daher lege ich besonderen Wert auf eine individuelle Betreuung aus einer Hand und stehe Ihnen als ständige Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Engagiert:

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Meine Arbeit ist geprägt von einem hohen professionellen Engagement und stets abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Ich nehme mir Zeit, um Ihr persönliches Anliegen einer für Sie erfolgreichen und nachhaltigen Lösung zuzuführen.

Kompetent:

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Meine Arbeit als Rechtsanwältin basiert auf einer langjährigen und soliden Erfahrung sowie einer hohen fachlichen Kompetenz. Im Vordergrund meiner Tätigkeit steht eine objektive und ehrliche Beratung am Maßstab Ihrer Ziele, um Ihre Rechte effizient durchzusetzen.

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen

Um mit Sachlichkeit und Besonnenheit eine erfolgreiche Lösung Ihres Problems zu finden, ist in rechtlichen Fragen und Rechtsstreitigkeiten ein respekt- und vertrauensvoller Partner wichtig. Daher steht am Anfang eines jeden Kontaktes für mich ein umfassendes Beratungsgespräch, um Ihre Bedürfnisse, Vorstellungen sowie Ihre persönliche Situation herauszufiltern.
Denn eine sachgerechte und umfassende Analyse ist die Grundlage, um Sie als Anwältin bei Verhandlungen, Konfliktsituationen und Streitigkeiten effektiv zu vertreten und berechtigten Interessen bei Bedarf zielorientiert und mit Nachdruck vor Gericht durchzusetzen.

Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist Vertrauenssache. Daher möchte ich Ihnen nachfolgend einen Einblick über meinen Werdegang und meine Qualifikationen geben.

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld mit dem Schwerpunkt Strafrecht (2000 – 2006)
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Bielefeld (2006 – 2009)
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (2009)
  • Erwerb der theoretischen Voraussetzungen für den Titel
    „Fachanwältin für Steuerrecht“ (2009)
  • Erwerb der theoretischen Voraussetzungen für den Titel
    „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ (2009)
  • Erwerb der theoretischen Voraussetzungen für den Titel „Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht“ (2009)

  • Selbständig als Rechtsanwältin (seit 2009)
  • daneben Tätigkeit als angestellte Rechtsanwältin (2009 – 2014)
  • Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Fachanwältin für Steuerrecht“ (2013)
  • Referentin für Arbeitsrecht (seit 2014)
  • Gründung der „KONZEPT Seminare“ (2014)
  • Mitglied der Wirtschaftsjunioren Lippe (seit 2015)
  • Mitgesellschafterin der DOHN & Partner Steuerberater Rechtsanwalt mbB (2015 – 2018)
  • Lehrbeauftragte beim Steinbeis-Transfer-Instituts Business Management and Innovation – Steinbeis BMI / Kooperationspartner der Rechtsanwaltskanzlei Sandra Rostek – (2017 – 2018)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein

Rechtsgebiete

Gerne stehe ich Ihnen in Ihren rechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Mein Prinzip ist, Mandanten nur in solchen Rechtsgebieten zu beraten und zu vertreten, in denen ich sowohl die entsprechende Kompetenz als auch Erfahrung vorweisen und eine umfängliche Beratung anbieten kann. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Rechtsbereiche, in denen ich Sie als Rechtsanwältin vertrete.

Beratung und Vertretung bei:

  • Abmahnung
  • Versetzung
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Zeugnis
  • Urlaubsabfindung
  • Überstundenvergütung
  • Massenentlassung
  • Betriebsänderung
  • Sozialplan- und Interessenausgleichsverfahren
  • Einigungsstellenverfahren nach
    dem Betriebsverfassungsrecht

Ebenso berate ich Sie, wenn es um die Prüfung, Erstellung oder Änderung arbeitsrechtlicher Verträge geht, wie z. B.

  • Arbeitsvertrag
    (Formulararbeitsvertrag)
  • Aufhebungs- und
    Abwicklungsvertrag
  • Dienstvertrag (Geschäftsführeranstellungsvertag)
  • arbeitsvertragliche Nebenvereinbarungen
    (z. B. Dienstwagenüberlassung,
    Provisionsvereinbarung,
    Tantiemeregelung)
  • Betriebsvereinbarungen
    und Dienstvereinbarungen

Meine Tätigkeiten im Steuerrecht:

  • Anfechtung von Bescheiden des Finanzamts im Wege des Einspruchs- und Klageverfahrens
  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (AdV), Vollstreckungsaufschub und Ruhen des Verfahrens
  • Vertretung Ihres Unternehmens bei steuerlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen – BP)
  • Vertretung Ihrer Interessen bei Durchsuchungen und Zollprüfungen
  • Verteidigung in Steuerstrafsachen
  • Beratung und Gestaltung von Verträgen zur steueroptimierten Übertragung von Privat-/Betriebsvermögen auf die nächste Generation (von der reinen Geld-/Sachschenkung über Unternehmertestamente bis hin zu umwandlungsrechtlichen Vorgängen).

Rechtsberatung bei Schwarzarbeit und Zollprüfungen

Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich Sie und Ihr Unternehmen rund um das Thema “Schwarzarbeit”. Insbesondere wenn sich die Behörden der Zollverwaltung (Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) und /oder die Träger der Deutschen Rentenversicherung zur Prüfung bei Ihnen angemeldet haben oder unangemeldet für Durchsuchungen erscheinen, balanciere ich für Sie aus, wie weit Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten zur Aufklärung verpflichtet sind und welche Handlungsmöglichkeiten im Einzelfall bestehen. Im Anschluss vertrete ich Sie bei Bedarf auch gegenüber den Krankenkassen und handle Ratenzahlungsvereinbarungen Sie aus.

Als Rechtsanwältin unterstütze und vertrete ich Sie und Ihre Unternehmen im Handels- und Gesellschaftsrecht. Hier vor allem wenn es um folgende Aufgabenstellungen geht:

  • Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
  • Erstellung oder Überarbeitung Ihres Gesellschaftsvertrags
  • Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen und Tantiemeregelungen
  • Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
  • Bildung bzw. Vermeidung von Sonderbetriebsvermögen und steuerlicher Verstrickung von Vermögensgegenständen (Stichwort: stille Reserven)
  • Gestaltungen zur Vermeidung steuerlicher Entflechtung bei Betriebsaufspaltung
  • Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens (Formwechsel)
  • Umwandlung Ihres Unternehmens (z. B. Überführung eines Einzelunternehmens in eine GmbH)
  • Auflösung, Re- oder Umstrukturierung Ihres Unternehmen (z. B. Auflösung Ihrer GmbH ohne Liquidation durch Verschmelzung auf den alleinigen Gesellschafter)
  • Streitigkeiten unter Gesellschaftern
  • Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer bestehenden Gesellschaft
  • Aufnahme neuer Gesellschafter in Ihr Unternehmen
  • Kauf oder Verkauf von Unternehmen im Wege des Anteilskaufs (sharedeal) oder des Kaufs von Vermögenswerten (assetdeal) und dessen Auswirkungen (Stichwort: Betriebsübergang)
  • Erarbeitung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • Provisionsansprüche von Handelsvertretern
  • Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern (B2C) bzw. Unternehmen (B2B)
  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen oder Pachtverträgen (Gewerberaum)

Gerne erstelle ich in diesem Zusammenhang die notwendigen Verträge und Gesellschafterversammlungsbeschlüsse für Sie.

Um Erbstreitigkeiten möglichst schon im Vorfeld wirksam zu begegnen und Ihrem letzten Willen Geltung zu verschaffen, biete ich Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Gestaltung von gemeinschaftlichen Testamenten (Stichwort: Ehegattentestament bzw. Berliner Testament)
  • Gestaltung von Einzeltestamenten
  • Gestaltung von Erbverträgen
  • Gestaltung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge (Schenkung)
  • Gestaltung von Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistung (Stichwort: Leibrente, Nießbrauch, Wohnrecht etc.)
  • Gestaltung geeigneter Vorsorgevollmachten (private Vorsorgevollmacht und Vorsorgevollmacht mit Unternehmensbezug)
  • Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge durch geeignetes Unternehmertestament

Für Unternehmer ist es dabei unerlässlich, die eigener Erbfolge mit dem Inhalt des Gesellschaftsvertrages abzustimmen, gesellschaftsvertragliche Änderungen rechtzeitig dort zu installieren, wo es notwendig ist, und natürlich steuerliche Risiken zu vermeiden. Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich eine durchdachte Lösung, die die Rahmenbedingen für den langfristigen Erhalt Ihres Unternehmens gewährleistet. Besonderes Augenmerk lege ich hierbei auf die Vermeidung von Steuerfallen (insbesondere durch unbedachte Aufdeckung stiller Reserven) und die Findung geeigneter Mechanismen zum Schutz Ihres Unternehmens (insbesondere bei Minderjährigkeit Ihrer potenziellen Erben bzw. Vermächtnisnehmer).

Nach dem Erbfall vertrete ich Erben und Vermächtnisnehmer außerdem bei:

  • Abwehr bzw. Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Vermächtnissen
  • Durchsetzung von Schenkungen auf den Todesfall
  • und anderen erbrechtlichen Ansprüchen (z. B. Auskunft, Nachlassverzeichnis etc.)

Als Rechtsanwältin übernehme ich gerne für Sie

  • die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls
  • die Abwehr oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldforderungen
  • sowie die Verhandlungen mit dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung.

Im Verkehrsstrafrecht, z. B. wenn es um

  • den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis (Fahrverbot),
  • einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsverstoß),
  • einen Rotlichtverstoß oder
  • eine sonstige Verkehrsordnungswidrigkeit

geht, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung und lege den entsprechenden Rechtsbehelf für Sie ein.

Rechtsberatung bei Forderungen, Klagen und Mahnbescheiden

Sie möchten eine Forderung durchsetzen oder abwehren, wurden verklagt oder haben einen Mahnbescheid erhalten? Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich Sie gerne hierbei.

Beratung und Vertretung bei:

  • Abmahnung
  • Versetzung
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Zeugnis
  • Urlaubsabfindung
  • Überstundenvergütung
  • Massenentlassung
  • Betriebsänderung
  • Sozialplan- und Interessenausgleichsverfahren
  • Einigungsstellenverfahren nach
    dem Betriebsverfassungsrecht

Ebenso berate ich Sie, wenn es um die Prüfung, Erstellung oder Änderung arbeitsrechtlicher Verträge geht, wie z. B.

  • Arbeitsvertrag
    (Formulararbeitsvertrag)
  • Aufhebungs- und
    Abwicklungsvertrag
  • Dienstvertrag (Geschäftsführeranstellungsvertag)
  • arbeitsvertragliche Nebenvereinbarungen
    (z. B. Dienstwagenüberlassung,
    Provisionsvereinbarung,
    Tantiemeregelung)
  • Betriebsvereinbarungen
    und Dienstvereinbarungen

Meine Tätigkeiten im Steuerrecht:

  • Anfechtung von Bescheiden des Finanzamts im Wege des Einspruchs- und Klageverfahrens
  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (AdV), Vollstreckungsaufschub und Ruhen des Verfahrens
  • Vertretung Ihres Unternehmens bei steuerlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen – BP)
  • Vertretung Ihrer Interessen bei Durchsuchungen und Zollprüfungen
  • Verteidigung in Steuerstrafsachen
  • Beratung und Gestaltung von Verträgen zur steueroptimierten Übertragung von Privat-/Betriebsvermögen auf die nächste Generation (von der reinen Geld-/Sachschenkung über Unternehmertestamente bis hin zu umwandlungsrechtlichen Vorgängen).

Rechtsberatung bei Schwarzarbeit und Zollprüfungen

Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich Sie und Ihr Unternehmen rund um das Thema “Schwarzarbeit”. Insbesondere wenn sich die Behörden der Zollverwaltung (Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) und /oder die Träger der Deutschen Rentenversicherung zur Prüfung bei Ihnen angemeldet haben oder unangemeldet für Durchsuchungen erscheinen, balanciere ich für Sie aus, wie weit Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten zur Aufklärung verpflichtet sind und welche Handlungsmöglichkeiten im Einzelfall bestehen. Im Anschluss vertrete ich Sie bei Bedarf auch gegenüber den Krankenkassen und handle Ratenzahlungsvereinbarungen Sie aus.

Als Rechtsanwältin unterstütze und vertrete ich Sie und Ihre Unternehmen im Handels- und Gesellschaftsrecht. Hier vor allem wenn es um folgende Aufgabenstellungen geht:

  • Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
  • Erstellung oder Überarbeitung Ihres Gesellschaftsvertrags
  • Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen und Tantiemeregelungen
  • Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
  • Bildung bzw. Vermeidung von Sonderbetriebsvermögen und steuerlicher Verstrickung von Vermögensgegenständen (Stichwort: stille Reserven)
  • Gestaltungen zur Vermeidung steuerlicher Entflechtung bei Betriebsaufspaltung
  • Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens (Formwechsel)
  • Umwandlung Ihres Unternehmens (z. B. Überführung eines Einzelunternehmens in eine GmbH)
  • Auflösung, Re- oder Umstrukturierung Ihres Unternehmen (z. B. Auflösung Ihrer GmbH ohne Liquidation durch Verschmelzung auf den alleinigen Gesellschafter)
  • Streitigkeiten unter Gesellschaftern
  • Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer bestehenden Gesellschaft
  • Aufnahme neuer Gesellschafter in Ihr Unternehmen
  • Kauf oder Verkauf von Unternehmen im Wege des Anteilskaufs (sharedeal) oder des Kaufs von Vermögenswerten (assetdeal) und dessen Auswirkungen (Stichwort: Betriebsübergang)
  • Erarbeitung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • Provisionsansprüche von Handelsvertretern
  • Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen zur Verwendung gegenüber Verbrauchern (B2C) bzw. Unternehmen (B2B)
  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen oder Pachtverträgen (Gewerberaum)

Gerne erstelle ich in diesem Zusammenhang die notwendigen Verträge und Gesellschafterversammlungsbeschlüsse für Sie.

Um Erbstreitigkeiten möglichst schon im Vorfeld wirksam zu begegnen und Ihrem letzten Willen Geltung zu verschaffen, biete ich Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Gestaltung von gemeinschaftlichen Testamenten (Stichwort: Ehegattentestament bzw. Berliner Testament)
  • Gestaltung von Einzeltestamenten
  • Gestaltung von Erbverträgen
  • Gestaltung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge (Schenkung)
  • Gestaltung von Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistung (Stichwort: Leibrente, Nießbrauch, Wohnrecht etc.)
  • Gestaltung geeigneter Vorsorgevollmachten (private Vorsorgevollmacht und Vorsorgevollmacht mit Unternehmensbezug)
  • Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge durch geeignetes Unternehmertestament

Für Unternehmer ist es dabei unerlässlich, die eigener Erbfolge mit dem Inhalt des Gesellschaftsvertrages abzustimmen, gesellschaftsvertragliche Änderungen rechtzeitig dort zu installieren, wo es notwendig ist, und natürlich steuerliche Risiken zu vermeiden. Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich eine durchdachte Lösung, die die Rahmenbedingen für den langfristigen Erhalt Ihres Unternehmens gewährleistet. Besonderes Augenmerk lege ich hierbei auf die Vermeidung von Steuerfallen (insbesondere durch unbedachte Aufdeckung stiller Reserven) und die Findung geeigneter Mechanismen zum Schutz Ihres Unternehmens (insbesondere bei Minderjährigkeit Ihrer potenziellen Erben bzw. Vermächtnisnehmer).

Nach dem Erbfall vertrete ich Erben und Vermächtnisnehmer außerdem bei:

  • Abwehr bzw. Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Vermächtnissen
  • Durchsetzung von Schenkungen auf den Todesfall
  • und anderen erbrechtlichen Ansprüchen (z. B. Auskunft, Nachlassverzeichnis etc.)

Als Rechtsanwältin übernehme ich gerne für Sie

  • die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls
  • die Abwehr oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldforderungen
  • sowie die Verhandlungen mit dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung.

Im Verkehrsstrafrecht, z. B. wenn es um

  • den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis (Fahrverbot),
  • einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsverstoß),
  • einen Rotlichtverstoß oder
  • eine sonstige Verkehrsordnungswidrigkeit

geht, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung und lege den entsprechenden Rechtsbehelf für Sie ein.

Rechtsberatung bei Forderungen, Klagen und Mahnbescheiden

Sie möchten eine Forderung durchsetzen oder abwehren, wurden verklagt oder haben einen Mahnbescheid erhalten? Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich Sie gerne hierbei.

Seminare

Unter der Bezeichnung “Konzept Seminare” bietet die Rechtsanwaltskanzlei Sandra Rostek bundesweit Seminare an für Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Schwerbehindertenvertretung (SBV), des Wahlvorstands und natürlich auch für Arbeitgeber und Führungskräfte, die sich rund um das Thema Arbeitsrecht informieren und im Umgang mit dem Betriebsrat Sicherheit erlangen wollen.

Die Schwerpunkte meiner Schulungen bilden:

  • Einführung in das Arbeitsrecht
  • Umfang und Grenzen des Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Eingruppierung in die Entgeltgruppen des TVöD
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Betriebsratswahl richtig organisieren und durchführen (Wahlvorstandsschulung)
  • Einführung in das Betriebsverfassungsrecht
  • Einführung in das Personalvertretungsrecht im
    Land Baden-Württemberg (LPVG BW)
  • Betriebsvereinbarung / Dienstvereinbarung
    effektiv verhandeln und gestalten
  • Arbeitsstrafrecht
  • Compliance-Management

Seminarangebote

Zum Download des Seminarangebots hier klicken: Seminarangebot

 

Unsere Allgemeinen Seminarbedingungen

Sie wünschen ein individuelles Inhouse-Seminar zum Thema

  • Arbeitsrecht im Betrieb – Arbeitgeberrechte kennen und effektiv nutzen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz für Führungskräfte
  • Betriebsverfassungsrecht – Umgang und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Datenschutz nach der DSGVO
  • Compliance-Management oder
  • einem anderen Thema aus Ihrer Unternehmenspraxis?

Dann rufen Sie mich an unter 05201 – 73 48 362 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Unsere Allgemeinen Seminarbedingungen

Sie haben Fragen?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Sandra Rostek Rechtsanwaltskanzlei 
Rosenstraße 15 | 33790 Halle (Westf.)

Telefon: 05201 7348362
E-Mail: info@ra-rostek.com

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Auto.

    Ich bin gerne für Sie da!